Update: Notbetreuung für Jg. 5/6 für KW19
Liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Eltern und Sorgeberechtigte,
gemäß den Beschlüssen der Landesregierung bieten wir eine Notbetreuung für Schülerinnen und Schüler der Jahrgänge 5 und 6 an.
Nachfolgend können Sie ihr Kind / Ihre Kinder verbindlich zur Notbetreuung von 8.00 – 13.00 Uhr über das Formular anmelden.
Bitte nehmen Sie vor dem Ausfüllen des Formulars die Informationen des Kultusministeriums zur Notbetreuung zur Kenntnis.
Gemäß Rv. 19 vom 10.05. wird die Notbetreuung nur angeboten, solange der Schulbesuch untersagt ist.
Notbetreuung Schule:
Notbetreuung wird angeboten für die Kinder der Schuljahrgänge 1-6 in den Szenarien B und C, in der Regel zwischen 08:00 Uhr und 13:00 Uhr. Die Notbetreuung dient dazu, Kinder aufzunehmen, bei denen mindestens eine Erziehungsberechtigte oder ein Erziehungsberechtigter in betriebsnotwendiger Stellung in einem Berufszweig von allgemeinem öffentlichen Interesse tätig ist. Zulässig ist auch die Betreuung in besonderen Härtefällen wie etwa für Kinder, deren Betreuung aufgrund einer Entscheidung des Jugendamtes zur Sicherung des Kindeswohls erforderlich ist, sowie bei drohender Kündigung oder erheblichem Verdienstausfall für mindestens eine Erziehungsberechtigte oder einen Erziehungsberechtigten.
Weitere Informationen finden Sie unter folgendem Link: