Gymnasium Unter den Eichen Uetze

Gymnasium Unter den Eichen Uetze

"Miteinander leben und lernen in Geborgenheit und Überschaubarkeit"

Hausordnung

Als Verantwortliche für die Sicherheit im Schulgebäude nach § 43 NSchG und dem Erlass des MK „Arbeitsschutz in Schulen“ bestimmen die Schulleitungen von Gymnasium, Hauptschule, Realschule und IGS eine gemeinsame Hausordnung für das Schulzentrum Uetze. In den Gymnasium, Hauptschule, Realschule und IGS eindeutig zugeordneten Gebäudeabschnitten gelten die von den Gesamtkonferenzen der Schulen beschlossenen Schul- bzw. Hausordnungen weiter.

Gymnasium Uetze                           Aurelia-Wald-Gesamtschule
Dr. Wundram, Schulleiterin             Fr. Loosveld, Schulleiterin

 

Hausordnung für das Schulzentrum Uetze

1. Jeder hat sich im Schulzentrum Uetze und auf dem gesamten Schulgelände einschließlich des Busbahnhofs so zu verhalten, dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.
2. Die Schüler/innen haben den Anweisungen aller Lehrer/innen und Mitarbeiter/innen im Schulzentrum vorbehaltlos zu folgen!
3. Zum Betreten und Verlassen der Schule benutzen alle die für ihre Schule vorgesehenen Ein- und Ausgänge. Ausnahmen sind nur zugelassen, wenn laut Stundenplan der Unterricht in einem anderen Gebäudeteil des Schulzentrums vorgesehen ist.
4. An den Bushaltestellen gelten die folgenden Regeln:

  • Die Warteschlange ergibt sich nach der Reihenfolge des Eintreffens der Schüler. Taschen können nacheinander als Platzhalter abgelegt werden.
  • Als Privateigentum sind Schultaschen der Mitschüler tabu, sie werden nicht berührt oder umgelegt.
  • Die Schüler warten in Zweierreihen. Den Anweisungen der Lehrkraft am Einstieg ist unbedingt Folge zu leisten!
  • Drängelnde Schüler/innen müssen sich wieder hinten anstellen.
  • Schüler/innen sind verpflichtet, auf Verlangen jeder Lehrkraft Namen und Klasse zu nennen.
  • Wiederholt auffällige Schüler/innen werden der jeweiligen Schule gemeldet und müssen dort mit einer Erziehungsmaßnahme rechnen.
  • Wer durch sein Fehlverhalten Mitschüler/innen verletzt, kann bei der Polizei angezeigt werden.

5. In den Pausen ist das Ballspielen nur an den dafür vorgesehenen Plätzen erlaubt. Verboten ist das Werfen von Schneebällen, Eicheln oder anderen Gegenständen.
Soweit es Schüler/innen gestattet ist, während der Pausen im Schulgebäude zu bleiben, halten sie sich ausschließlich im Gebäudeteil ihrer Schulform auf. “Besuche” in anderen Schulen oder das Flanieren in den Gängen des Schulzentrums ist untersagt.
6. Schüler/innen von Hauptschule, Realschule und IGS suchen die Sporthallen nur über die Außenwege auf.
7. Für den Alarmfall gilt die zurzeit gültige Alarmordnung!
8. Verstöße gegen diese Hausordnung werden mit Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen nach § 61 des Niedersächsischen Schulgesetzes bestraft.

Stand: September 2017

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