Elternseite des Gymnasiums UetzeInhaltAktuelles Struktur des SER Termine Informationen (nicht nur) für Eltern Berichte der SER-Sitzungen
AktuellesAm 20.9.2010 ab 19:00 Uhr findet im Schulzentrum Uetz eine Veranstaltung für Eltern, Jugendliche und Interessierte mit dem Titel "Spuren im Netz" statt. 
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Struktur des SERGewählt wird für 2 Jahre, die letzten Wahlen fanden zum Anfang des Schuljahres 2008/2009 statt. Am26.8.2010 fand im Rahmen der ersten SER-Sitzung des Schuljahres Wahlen zum SER-Vorstand und in Konferenzen und Ausschüsse statt. Die Organisation/Struktur und genaue Zusammensetzung des Schulelternrats mit Kontaktdaten und Aufgaben können Sie dieser Übersicht entnehmen: Schulelternrat 20010/2011 (PDF) Der Vorstand des Schulelternrates: Andreas Abels, Corinna Eckwerth, Doris Liefke, Marion Luneberg, Anja Ziesmer. E-Mail Der Vorstand des Schulelternrats ist per E-Mail unter
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zu erreichen. Schulvorstand Gewählt wird für 2 Jahre, die letzten Wahlen fanden zum Anfang des Schuljahres 2009/2010 statt. Elternvertreter im Schulvorstand sind: Marion Luneberg, Elke Walter und Andreas Abels. Elternarbeit Zur Vorbereitung der ersten Sitzung des SER im Schuljahr 2007/2008 hat Matthias Wackermann eine Übersicht über die Aufgaben der verschiedenen Gremien zusammengestellt: Elternarbeit 2007/2008 (PDF) Informationsquellen und Links zur Elternarbeit und zur eigenverantwortlichen Schule finden Sie hier: Informationsquellen ↑↑
TermineHier einige Termine für Schulelternratssitzungen, Gesamtkonferenzen etc. sowie sonstige auch Elternbetreffende Termine wie Theateraufführungen und Konzerte ohne Anspruch auf Richtigkeit und Vollständigkeit. Bei fehlenden oder falschen Terminen bitte Info an Andreas Abels. | 26.08.2010 | 19:00 - 22:00 Uhr
| 1. SER-Sitzung (Beginn vor der Agora)
| 20.09.2010
| 19:00 Uhr
| "Spuren im Netz", Veranstaltung für Eltern, Jugendliche und Interessierte
| 30.09.2010
| 19:00 - 21:00 Uhr
| 2. SER-Sitzung, Ganztagsschulen-Konzept (Bibliothek)
| 11.11.2010
| 19:00 - 22:00 Uhr | 3. SER-Sitzung | | | | |
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Informationen (nicht nur) für ElternInhaltPläne des Schulzentrums mit Raumnummern Stunden-Zeiten Ranzengewicht Schulbücher AG’s Stundentafel 1/2 Wahlpflichtfächer (WPF) Elternsprechtage Methodentage Schulkleidung Informationsaustausch per E-Mail Elternabende Klassenfahrten Kopiergeld Klassenzimmer streichen Arbeits- und Sozialverhaltens Zukunftstag Pläne des Schulzentrums mit RaumnummernHier die Grundrisse des Schulzentrums mit den wichtigsten Raumnummern. Mit rechtem Mausklick können Sie die Pläne vergrößern oder Speichern. 
↑ Stunden-Zeiten| Stunde | von-bis | | 0 | 7:00 - 7:45
| | 1 | 7:55 - 8:40
| | 2 | 8:45 - 9:30
| | 3 | 9:50 - 10:35
| 4
| 10:40 - 11:25
| | 5 | 11:40 - 12:25
| 6
| 12:30 - 13:15
| | 7 | 13:25 - 14:10
| | 8 | 14:15 - 15:00
| | 9 | 15:00 - 15:45
| | 10 | 15:45 - 16:30
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↑ RanzengewichtGerade die Ranzen der neuen Schülerinnen und Schüler scheinen den Eltern häufig viel zu schwer.
Gründe dafür sind: Keine Doppelstunden (diese werden aus pädagogischen Gründen möglichst erst ab Schulklasse 8 eingesetzt, das hängt aber auch stark vom einzelnen Lehrer ab), der SER versucht auf Schule und Lehrer einzuwirken, mehr Doppelstunden in Hauptfächern zu planen. Viele Mappen und Bücher je Fach.
Abhilfe kann schaffen: Nebeneinander sitzende Schüler teilen sich Bücher (muss der Lehrer akzeptieren und funktioniert dann natürlich nur, wenn die Schüler zuverlässig sind) Bücher und z.B. Atlas im Klassenraum lagern (dazu muss ein abschliessbarer Schrank im Klassenraum vorhanden sein, sollte überall der Fall sein) Nutzung eines Faches ausserhalb des Klassenraumes (Wegezeiten beachten)
Die folgenden beiden Auszüge aus dem Internet zeigen die Bandbreite der Kommentare zu dem Thema: http://www.gesundheit.de/familie/kindheit-jugend/schulranzen/index.html http://www.spiegel.de/schulspiegel/wissen/0,1518,579357,00.html ↑ SchulbücherGrundsätzlich haben Sie folgende Möglichkeiten:
Schulbücher kaufen Neben dem Kauf von neuen Schulbüchern sollte der Erwerb benutzter Bücher erwogen werden. Zum Beispiel bei Amazon oder Ebay werden Schulbücher gebraucht angeboten. Dabei ist der Zustand und vor allem die Druck-Ausgabe wichtig. Wer keinen Wert auf Neuwertige Bücher legt kann hier sehr viel Geld sparen.
Schulbücher ausleihen In der Gesamtkonferenz vom 15.6.2005 wurden die aktuellen „Grundsätze für das entgeltliche Ausleihverfahren für Lehrmittel“ definiert. Demnach bietet das Gymnasium seinen Schülerinnen und Schülern der Jahrgangsstufen 5 bis 10 an, Lernmittel mit Ausnahme von Arbeitsheften, Lektüreheften, Literatur und Atlanten gegen Entgelt auszuleihen. Dabei ist bis zu einem festgelegten Termin zu entscheiden, ob man an der Ausleihverfahren teilnimmt. Die Ausleihe ist nur für alle in die Leihe einbezogenen Lernmittel einer Klassenstufe möglich („Paketleihe“), die Ausleihe einzelner Lernmittel ist nicht möglich. Das Entgelt beträgt bei einjährig nutzbaren Lernmitteln 35%, bei mehrjährig nutzbaren Lernmitteln einmalig 60% der festen Ladenpreisen. Darüber hinaus gibt es Sonderregelungen für Familien mit mehr als zwei schulpflichtigen Kindern (Ermäßigung von 20% der Leihgebühr) und Leistungsberechtigte nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch (Grundsicherung für Arbeit Suchende), Sozialgesetzbuch Achtes Buch (im wesentlichen Heim- und Pflegekinder), Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (Sozialhilfe) und Asylbewerberleistungsgesetz. ↑ AG’sDie Wahl einer Arbeitsgemeinschaft ist frei! Es müssen nicht mehr - wie in der Vergangenheit - eine bestimmte Anzahl an AG‘s genommen werden. ↑ Stundentafel 1/2Im Gymnasium Uetze wird zur Zeit die Stundentafel 1 angewandt. Auszug vom „Niedersächsischen Vorschrifteninformationssystem“ http://www.nds-voris.de/...
Die Arbeit in den Schuljahrgängen 5 bis 10 des Gymnasiums
3. Stundentafeln 3.1 Der Unterricht in den Schuljahrgängen 5 bis 10 besteht aus Pflichtunterricht, Unterricht mit besonderem Schwerpunkt oder Wahlpflichtunterricht und wahlfreiem Unterricht nach Stundentafel 1 (Anlage 1) oder aus Pflichtunterricht und wahlfreiem Unterricht nach Stundentafel 2 (Anlage 2). Die Stundentafeln 1 und 2, Fassung vom 5.3.2009, gültig bis 31.12.2011:

3.2 Der Schulvorstand entscheidet, nach welcher Stundentafel der Unterricht erteilt wird; er kann auch entscheiden, dass der Unterricht für den einen Teil der Lerngruppen nach Stundentafel 1 und für den anderen Teil der Lerngruppen nach Stundentafel 2 erteilt wird. Auf die Möglichkeit der abweichenden Fachstunden- und Schülerpflichtstundenverteilung je Schuljahrgang nach Nr. 3.7.1 wird verwiesen.
3.3 Zur Bildung von Profilen kann nach Entscheidung des Schulvorstands Unterricht mit besonderem Schwerpunkt eingerichtet werden in - alten Sprachen, - neuen Sprachen, - Musik, - Mathematik / Naturwissenschaften.
Der Unterricht wird in der Regel im Klassenverband erteilt. Für den Unterricht werden die Stunden nach Buchstabe B (Profilunterricht) der Stundentafel 1 verwendet. 3.3.1 Am Gymnasium mit besonderem altsprachlichen Schwerpunkt wird Griechisch als dritte Pflichtfremdsprache in den Schuljahrgängen 7 bis 9 erteilt; im Schuljahrgang 10 kann Griechisch an Stelle der ersten oder zweiten Pflichtfremdsprache oder als Wahlfremdsprache fortgeführt werden.
3.3.2 Am Gymnasium mit besonderem neusprachlichen Schwerpunkt wird eine an der Schule genehmigte Fremdsprache als dritte Pflichtfremdsprache in den Schuljahrgängen 7 bis 9 erteilt, die nicht erste oder zweite Pflichtfremdsprache für die jeweilige Schülerin oder den jeweiligen Schüler ist; im Schuljahrgang 10 kann die dritte Pflichtfremdsprache an Stelle der ersten oder zweiten Pflichtfremdsprache oder als Wahlfremdsprache fortgeführt werden.
3.3.3 Am Gymnasium mit besonderem Schwerpunkt in Musik wird Musik in den Schuljahrgängen 6 bis 9 mit erhöhter Wochenstundenzahl erteilt.
3.3.4 Am Gymnasium mit besonderem Schwerpunkt in Mathematik / Naturwissenschaften werden in den Schuljahrgängen 7 bis 9 die in der Stundentafel vorgegebenen Wochenstunden für den Profilunterricht zur Verstärkung des Unterrichts im mathematisch-naturwissenschaftlichen Aufgabenfeld verwendet. Bei der Entscheidung über die Verteilung der Wochenstunden auf die Fächer des Aufgabenfeldes können insgesamt bis zu zwei Wochenstunden für ein naturwissenschaftliches Praktikum verwendet werden. Das Fach Informatik kann in dieses Unterrichtsangebot einbezogen werden, sofern an der Schule für dieses Fach eine Unterrichtsgenehmigung erteilt ist.
3.4 Zur Bildung von Profilen kann nach Entscheidung des Schulvorstands abweichend von Nr. 3.3 Wahlpflichtunterricht eingerichtet werden. Der Wahlpflichtunterricht wird in der Regel klassenübergreifend erteilt. Für den Unterricht werden die Stunden nach Buchstabe B (Profilunterricht) der Stundentafel 1 verwendet. Der Wahlpflichtunterricht umfasst folgende Fachbereiche und Fächer: - Fremdsprachlicher Fachbereich: Hierzu gehören alle genehmigten Fremdsprachen, die nicht erste oder zweite Pflichtfremdsprache für die jeweilige Schülerin oder den jeweiligen Schüler sind und als dritte Pflichtfremdsprache oder als Wahlfremdsprache betrieben werden können; - Musisch-künstlerischer Fachbereich: Musik, Kunst; - Gesellschaftswissenschaftlicher Fachbereich: Geschichte, Politik-Wirtschaft, Erdkunde, Religion / Werte und Normen, Arbeit-Wirtschaft-Technik; - Naturwissenschaftlicher Fachbereich: Physik, Chemie, Biologie. 3.4.1 Folgende Fächer können in den Wahlpflichtunterricht aufgenommen werden, sofern an der Schule für diese Fächer eine Unterrichtsgenehmigung erteilt ist: Informatik, Pädagogik, Philosophie, Rechtskunde, Wirtschaftslehre, Ernährungslehre mit Chemie und Darstellendes Spiel.
3.4.2 Die Schülerinnen und Schüler belegen im Wahlpflichtunterricht entweder eine weitere Fremdsprache als dritte Pflichtfremdsprache oder zwei Fächer in einem anderen Fachbereich oder in zwei verschiedenen anderen Fachbereichen. Die Leistungen in Wahlpflichtfächern werden zensiert und sind versetzungs- und abschlusswirksam.
3.4.3 Wahlpflichtunterricht ist nach den Möglichkeiten der Schule einzurichten. Ein Anspruch der Schülerinnen und Schüler auf ein bestimmtes Angebot besteht nicht. Es sind Angebote aus verschiedenen Fachbereichen einzurichten; darunter soll mindestens ein Angebot aus dem fremdsprachlichen Fachbereich und müssen mindestens zwei nicht sprachliche Angebote sein. Wahlpflichtunterricht kann schuljahrgangs- und schulübergreifend durchgeführt werden.
3.4.4 Die Entscheidung der Schülerinnen und Schüler für einen bestimmten Wahlpflichtunterricht gilt im Regelfall für die Schuljahrgänge 7 bis 9. Im Ausnahmefall kann auf Antrag der Erziehungsberechtigten und mit Zustimmung der zuständigen Klassenkonferenz ein Fach nach einem Schuljahrgang gewechselt werden. In einem solchen Fall sind die fehlenden Kenntnisse von den Schülerinnen und Schülern selbstständig nachzuholen.
3.5 In Sachfächern kann der Unterricht nach Nr. 4.7.5 fremdsprachig erteilt werden.
3.6 Die Einrichtung und spezielle Ausgestaltung von Unterricht gemäß Nrn. 3.3 bis 3.5 in Verbindung mit Nr. 4.7.5 Satz 1 bedarf der Zustimmung des Schulträgers. Der Schulbehörde ist über die Einrichtung und Ausgestaltung zu berichten.
3.7 Allgemeine Anmerkungen 3.7.1 Zur Förderung der Schülerinnen und Schüler, zur Verbesserung fachspezifischer Lehr- und Lernverfahren sowie zur Weiterentwicklung des fachübergreifenden und fächerverbindenden Lernens kann der Schulvorstand eine von den Stundentafeln nach Nr. 3.1 abweichende Verteilung der Fachstunden vornehmen. Dabei sind die Gesamtwochenstunden je Fach für den Durchgang in den Schuljahrgängen 5 bis 10 einzuhalten und soll die Schülerpflichtstundenzahl je Schuljahrgang um nicht mehr als eine Wochenstunde über- oder unterschritten werden.
3.7.2 Die Schulleiterin oder der Schulleiter kann entscheiden, vorübergehend zwei Lehrkräfte im Fachunterricht gleichzeitig einzusetzen oder Klassenteilungen vorzunehmen; aus diesen Gründen darf Pflicht- und Wahlpflichtunterricht nicht gekürzt und können zusätzliche Lehrerwochenstunden nicht beansprucht werden. Im Schuljahrgang 5 können in der ersten Schulwoche freie Unterrichts- und Arbeitsformen im Vordergrund stehen. Die Einhaltung der Fachstundenanteile gemäß Stundentafel kann hierbei nachrangig sein. 3.7.3 Die Klassenlehrerinnen und Klassenlehrer sollen in ihren Klassen möglichst nicht weniger als vier Wochenstunden Unterricht erteilen. Fachlehrerinnen und Fachlehrer sollen in der Regel eine Klasse in zwei aufeinander folgenden Schuljahren unterrichten. Der Unterricht in einer Lerngruppe sollte von möglichst wenigen Lehrkräften erteilt werden. 3.7.4 Die Verfügungsstunde dient der Wahrnehmung erzieherischer und organisatorischer Aufgaben und wird in der Regel von der Klassenlehrerin oder dem Klassenlehrer erteilt. In den Schuljahrgängen 6 bis 10 kann eine Verfügungsstunde eingerichtet werden; zusätzliche Lehrerstunden können nicht beansprucht werden. 3.7.5 Ein in der Stundentafel einstündig ausgewiesenes Fach ist in der Regel als Halbjahresunterricht mit zwei Wochenstunden anzusetzen. Wird der Unterricht in mehreren Fächern in einer Klasse durch eine Lehrkraft erteilt, ist Epochenunterricht zulässig. Bei geeigneten Unterrichtsinhalten und -methoden soll auch fachübergreifend und fächerverbindend gearbeitet werden. 3.7.6 Schülerinnen und Schüler, die nicht am Religionsunterricht gemäß § 124 NSchG teilnehmen, sind zur Teilnahme am Unterricht Werte und Normen verpflichtet, sofern sich nicht aus § 128 Abs. 1 NSchG anderes ergibt. Einzelheiten regelt der Bezugserlass zu e. 3.7.7 Unterricht nach dem Curriculum "Mobilität" ist Bestandteil des Pflichtunterrichts gemäß Bezugserlass zu f. 3.7.8 Für Schülerinnen und Schüler der Schuljahrgänge 5 bis 10 sind Wahlfächer in der Regel mit zwei Wochenstunden anzubieten. Eine Wahlfremdsprache nach Nr. 4.7.4.4 wird zwei-, drei- oder vierstündig angeboten. ↑ Wahlpflichtfächer (WPF)Entsprechend der Stundentafel 1 (siehe oben) werden Wahlpflichtfächer im Jg. 7 für die Dauer von 3 Jahren gewählt. ↑ ElternsprechtageElternsprechtage finden zweimal im Schuljahr statt.
Um Lehrer kennen zu lernen sollten die Elternabende genutzt werden. ↑ MethodentageSeit dem Schuljahr 2005/2006 werden in den Klassen 5 bis 8 pro Schuljahr 2 Methodentage durchgeführt. Dabei vermittelt der Klassenlehrer einen Tag lang (4 Schulstunden) eine Methode, die den Schülern bei der täglichen Arbeit helfen soll.
Die Methodentage beschäftigen sich mit folgenden Inhalten: Mind-Maps (Visualisierungs- und Kreativitätstechnik), Texte strukturieren und markieren Lerntypbestimmung, Lerntypgerechte Hilfsmittel für die Lernwerkstatt und Aufhebung von Lernblockaden Vorbereiten von und Verhalten in Klassenarbeiten Lernplakate gestalten und Ergebnisse präsentieren
Die erlernten Methoden werden danach in allen Fächern genutzt. Hier eine Übersicht über die aktuelle Einbindung der Methodentage in den Lehrplan: Curriculum Methoden (PDF) Und hier eine Übersicht über die Werkzeuge, die vermittelt werden sollen oder mit Hilfe derer die Methoden in der Folge angewendet werden sollen: Werkzeugkiste (PDF) ↑ SchulkleidungBei der Schulkleidung des Gymnasium Uetze handelt es sich nicht um eine Uniform. Lediglich Oberteile wie T-Shirt und Pullover sind in unterschiedlichen Farben mit aufgenähtem Logo verfügbar.
Es gibt keinen Kleiderzwang! Sie können die Kleidung selbstständig im Internet bestellen.
Durch die Schulkleidung soll das „Wir-Gefühl“ der Schüler gestärkt werden. ↑ Informationsaustausch per E-Mail
Zurzeit sind von den 48 Elternvertretern 46 per E-Mail zu erreichen!
Einladungen und Informationen (z.B. von Landes- und Regionselternrat) werden per Mail weitergeitet. Einladungen für Elternvertreter ohne E-Mail-Adresse gehenin Papierformüber Sekretariat und Schüler raus. Zwei Probleme im Zusammenhang mit E-Mails:
Kosten einer Mail-Adresse
Webbasierte Emails-Hoster, die kostenlos sind, sind zum Beispiel
www.web.de www.gmx.net www.freenet.de …
Diese haben alle kostenlose Basispakete, meist mit Spam-Schutz.
Spam-Mails Die Gefahr kann reduziert werden, indem
Verteilerlisten nicht in den Adressaten gesetzt werden, sondern die Mail an sich selbst geschickt und die Verteilerliste in ‚BCC‘ plaziert wird.
Die Emailadressen werden dann nicht mit übertragen (nur die eigene).
So wird verfahren. ↑ ElternabendeDer Elternabend zu Beginn des 5. Jahrgangs wird durch die Schulleitung organisiert. Er führt unter anderem zur Wahl der beiden Vorsitzenden der „Klassenelternschaft“ (umgangssprachlich „Elternvertreter“, im rechtlichen Sinne Erziehungsberechtigte) und der Vertreter in der Klassenkonferenz (vor allem Zeugniskonferenz) für die Dauer von 2 Jahren.
Die Elternvertreter laden die Klassenelternschaft mindestens zweimal im Jahr zu einer Elternversammlung ein und leiten sie. Sie sind unter anderem für die Kommunikation zwischen Schulleitung und Elternrat auf der einen und der Klassenelternschaft auf der anderen Seite zuständig. Die Information kann schriftlich über die Kinder oder per Email erfolgen. Einladungen zu Elternabenden sollten mindestens 2 Wochen vor der Sitzung verteilt werden.
Genaueres ist im Niedersächsischen Schulgesetz ab § 88 zu lesen. ↑ KlassenfahrtenLaut Kassenfahrtkonzept finden Klassenfahrten zum Beginn des 5. Schuljahres, zum Ende des 8. und in der Oberstufe statt. ↑ KopiergeldIn der Gesamtkonferenz vom 14.6.2006 wurde beschlossen, einmal jährlich einen Druck- und Kopierkostenbeitrag von 10,- je Schülerin/Schüler zu erheben. ↑ Klassenzimmer streichenNormalerweise eine Aufgabe des Schulträgers! Sollten die Eltern einer Klasse sich aber dazu entschliessen, das Klassenzimmer zu streichen (oder andere Schönheitsmaßnahmen zu ergreifen), so ist die Zustimmung des Schulträgers - der Gemeinde Uetze - einzuholen. Ansprechpartner ist Herr Wolfram, Telefon 05173/970-140,
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Die Farbe selbst wird gestellt. Mit den Hausmeistern ist der Termin abzustimmen. ↑ Beurteilungskatalog des Arbeits- und SozialverhaltensDie Beschreibungen der Bewertung von Arbeits- und Sozialverhalten finden sie detailliert im Internet unter „Schule - Arbeits- und Sozialverhalten“.
Sollten Sie Fragen haben, warum Ihr Kind eine bestimmte Note erhalten hat, fragen Sie zuerst Ihr Kind. Die Lehrer sind verpflichtet, die Gründe für die Vergabe der Noten mit den Schülern besprochen zu haben. ↑ Zukunftstag für Mädchen und Jungen Folgender Text stammt vomNiedersächsischen Kultusministerium: In Deutschland wird im Rahmen eines bundesweiten Aktionsprogramms seit 2001 jährlich der "Girls’ Day" durchgeführt. In vielen Bundesländern wird dieser Tag als "Girls’ Day" veranstaltet, um speziell Mädchen für technische und naturwissenschaftliche Berufe zu motivieren. Niedersachsen hat sich entschlossen, diesen genderorientierten Tag nicht nur als "Girls’ Day", sondern als "Zukunftstag für Jungen und Mädchen" zu gestalten. Der diesjährige "Zukunftstag für Mädchen und Jungen" findet am 22. April 2010 statt. Schülerinnen und Schüler in Niedersachsen erhalten an diesem Aktionstag Einblicke in verschiedene Berufe, die geeignet sind, das traditionelle, geschlechtsspezifisch geprägte Spektrum möglicher Berufe für Mädchen und Jungen zu erweitern. Sie können an Aktionen in Betrieben, Hochschulen und Einrichtungen teilnehmen und sollen so Berufe erkunden, die sie selbst meist nicht in Betracht ziehen. Dabei soll von allen Beteiligten darauf geachtet werden, dass für Mädchen und Jungen getrennte Angebote vorgehalten werden. Mädchen haben so die Möglichkeit "typische Männerberufe" in Technik und Naturwissenschaft kennen zu lernen, Jungen sollen die eher "typischen Frauenberufe" wie z. B. in Pflege und Erziehung entdecken. Schülerinnen und Schüler können an diesem Tag aber auch an Veranstaltungen der Schule teilnehmen, die der Zielsetzung des Zukunftstags dienen. Statistiken belegen klar, dass nicht nur Mädchen, sondern ebenso Jungen sich aus dem über 350 verschiedene Ausbildungsberufe umfassenden Spektrum mehrheitlich auf ca. zehn typische Männer- bzw. Frauenberufe konzentrieren. Insofern besteht die Notwendigkeit, den Gendergedanken als Unterrichtsprinzip in der Berufsorientierung zu verankern. Mit diesen Voraussetzungen wird an den Schulen Niedersachsens eine höhere Akzeptanz für den "Zukunftstag für Jungen und Mädchen" erreicht, als es in vergangenen Jahren für den "Girls’ Day" der Fall war. Schulorganisatorisch lässt sich ein Zukunftstag sowohl für Jungen als auch für Mädchen wesentlich leichter in ein Schulkonzept integrieren, als es der "Girls’ Day" zuließ. Der Weg Niedersachsens, den Zukunftstag für Jungen und Mädchen in ein umfassendes Berufsorientierungsprogramm der Schulen einzubetten, soll nachhaltig dazu beitragen, geschlechtsspezifisches Berufswahlverhalten aufzubrechen. Der Zukunftstag für Jungen und Mädchen ist rechtlich als Maßnahme der Berufsorientierung im Runderlass des Kultusministeriums vom 04.08.2004 - Berufsorientierung an allgemein bildenden Schulen - unter Nr. 4.5 "Zukunftstag für Mädchen und Jungen" verankert. ↑ ↑↑
Berichte der SER-SitzungenAnmerkung: Die Sitzungen des Schulelternrats sind nicht öffentlich - es könnte sonst nicht offen über kritische Punkte diskutiert werden. An dieser Stelle werden deshalb nur zusammenfassende Berichte , aber keine Protokolle veröffentlicht. Es wird auch nicht zu jeder SER-Sitzung ein Bericht veröffentlicht.
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